Nach der Geburt

Nach der Geburt Ihres Kindes komme ich zu Ihnen nach Hause.

Zunächst täglich, später werden die Abstände nach Absprache größer.

Sie haben bis zu 8 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe.  

Bei Still- oder Ernährungsschwierigkeiten auch darüber hinaus.

 

 

Die Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen!

 

 

 

 

Die Betreuung umfasst folgende Punkte:

 

  • Beobachtung und Versorgung des Säuglings (Gewicht, Nabelheilung, Trinkverhalten...) 

 

  • Hilfe bei Fragen zu Themen wie Bauchweh, Schlafverhalten, Pflege u.s.w

 

  • Beobachtung und Versorgung der Mutter (Wundheilung, Rückbildung...)  

 

  • Stillberatung  

 

  • Beratung zur Ernährung des Säuglings  

 

  • Infomationen und Beratung zu diversen Themen